Sollten Sie bis zum Beginn der Veranstaltung nicht das geforderte Mindestalter erreicht haben, wird Ihnen der Zutritt verweigert.
Erreichen Sie das Mindestalter während einer mehrtägig andauernden Veranstaltung, wird Ihnen der Zutritt erst ab dem entsprechenden Tag erlaubt.
In wenigen Fällen erhalten Sie Zutritt mit einer Begleitperson oder einer Erlaubniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte direkt den Veranstalter.